Die Vertreter der Frettchen Group haben den Kampf gegen hohe Handykosten und Mobilfunkrechnungen aufgenommen.
Wer einen billigen Handytarif sucht, der sollte sich die neuen Flatrate Angebote anschauen. Solche Angebote schützen vor bösen Überraschungen und astronomischen Handyrechnungen. Günstig telefonieren funktioniert mit dem günstigsten Handytarif.
Samstag
Billige Handytarife gegen hohe Mobilfunkrechnung
Montag
Probleme mit 1und1
Es kommt wieder Bewegung in die Aktion:
Bürgerinitiative gegen 1und1
bei Problemen mit dem genannten Provider.
Nach Berichten aus der Bloggerwelt reissen die Meldungen über 1und1 Geschädigte nicht ab. Laut Kommentaren soll es jedoch ein Urteil zum Thema 1&1 geben, was jedoch noch ungeprüft ist.
Wir halten Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden, sollten sich Neuigkeiten über das Gerichtsurteil ergeben. Wir sind auch für jeden Hinweis dankbar.
Freitag
Internetrechte - was tun bei Onlinedurchsuchung
Wie reagiere ich auf eine Hausdurchsuchung bei angeblichen Verstössen gegen das Gesetz im Internet.
Hier eine schöne Erklärung von Udo Vetter vom Lawblog.
Montag
Freter Group nichtgleich Frettchen Group
Dieser Tage gingen vermehrte Anfragen über die Firma Freter Group bei uns ein.
Diese Seite ist ein Projekt der Frettchen Group - nicht der Freter Group !
Darauf möchten wir nochmals ausdrücklich hinweisen.
Hier erhalten Sie Informationen über die Freter Group.
1und1 gegen Bürgerinitiative
Die Frettchen Group wurde beauftragt eine Bürgerinitiative zu betreuen, die Probleme mit dem Provider 1und1 haben.
Als Beweissicherung wurden Gespräche mit der Service Hotline von 1und 1 mitgeschnitten.
Zur Zeit wird geprüft in wie weit die Aufzeichnungen verwendet werden dürfen.
Hier kann man zunächst einmal die Vorratsdatenspeicherung zu positiven Zwecken nutzen. Sämtliche Gespräche und Mails sollten ja bei den Providern für 6 Monate gespeichert worden sein. So lässt sich ein genaues Protokoll erstellen wann und wie oft man sich dort auf der kostenpflichtigen Hotline gemeldet hat.
Donnerstag
Muh gegen Mäh
In der letzten Woche haben sich die Meldungen über Muh und Mäh gehäuft.
Zumal Muh behauptet Mäh hätte einen zu grossen Anteil an der Weide bleibt den beiden Parteien nur der Rechtsstreit. Vorm Bundesgerichtshof wird das ganze sicher nicht landen.
Mäh hingegen macht seine Ansprüche auf Grundlage einer uralten Regelung geltend.
Diese besagt, dass eine Mäh das Anrecht auf 25 % einer Landparzelle hat, solange es von einer Muh abgegrast wird.
Die Frettchen Group vertritt Muh, weil Mäh schon einen Anwalt hat.
