Donnerstag

Muh gegen Mäh

In der letzten Woche haben sich die Meldungen über Muh und Mäh gehäuft.
Zumal Muh behauptet Mäh hätte einen zu grossen Anteil an der Weide bleibt den beiden Parteien nur der Rechtsstreit. Vorm Bundesgerichtshof wird das ganze sicher nicht landen.

Mäh hingegen macht seine Ansprüche auf Grundlage einer uralten Regelung geltend.

Diese besagt, dass eine Mäh das Anrecht auf 25 % einer Landparzelle hat, solange es von einer Muh abgegrast wird.

Die Frettchen Group vertritt Muh, weil Mäh schon einen Anwalt hat.

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