Montag

40 Jahre Berufserfahrung

Das schlagende Argument:
40 Jahre Berufserfahrung!

Das es sich nicht immer um einen Vorteil handeln muß, zeigt der letzte Beratungstermin des Pflichtverteidigers Hanno Neuanwalt mit seinem Mandanten Schreinermeister Müller.

Was war passiert?

Bei einem Großauftrag für ein Bauunternehmen sollten neumodische Systeme in den Fensterfrontbereichen installiert werden. Der Lieferant schickte einen jungen Berater für die neuen Systeme als Schulungsleiter. Schreinermeister Müller ignorierte die Anweisungen des "Jünglings" - schließlich verfügte er ja über 40 Jahre Berufserfahrung.

Es kam wie es kommen mußte. Der eigenwillige Schreinermeister mißachtete die Einbauanleitung und verfuhr nach althergebrachter Methode. Mit katastrophalen Auswirkungen. Sämtliche Fensterfrontelemente waren verzogen und müssen nun ausgetauscht werden.

Nun geht es um einen Schaden in Millionenhöhe, für den nun den Verantwortliche gesucht wird. Hier wird der erfahrene Handwerksmeister in den saueren Apfel beissen und den Hals für den Schaden hinhalten müssen.

Wie man sieht kann 40 Jahre Berufserfahrung manchmal schädlich sein.

Fachanwalt Anwaltsuche